Musterverträge Klinische Prüfungen 2.0 - Implementierung gemeinsam voranbringen

Deutschland war als Standort für die Durchführung klinischer Prüfungen über viele Jahre hinweg gut aufgestellt und international wettbewerbsfähig. Dies zeigte sich u. a. an seiner Position als Nummer 1 in Europa und Nummer 2 weltweit, hinter den USA, bei der Anzahl der durchgeführten klinischen Prüfungen. Das ist nicht mehr der Fall und mehrere Länder auch im europäischen Umfeld haben Deutschland den Rang abgelaufen. Wieder eine gute Positionierung an der Spitze einzunehmen, liegt im gemeinsamen Interesse aller Beteiligten im Bereich der klinischen Forschung, der Patienten, der Prüfzentren und der Auftraggeber klinischer Prüfungen.


Zur Weiterverfolgung dieser gemeinsamen Ziele haben Vertreter des Medizinischen Fakultätentags (MFT), des Verbandes der Universitätsklinika Deutschlands (VUD), der Koordinierungszentren für Klinische Studien (KKS-Netzwerk) und des Verbandes forschender Arzneimittelhersteller (vfa) die nachstehenden Mustervertragsklauseln entworfen, welche die unterschiedlichen Interessenlagen aller Beteiligten berücksichtigen sollen. Die hier vorgenommene Berücksichtigung der jeweiligen Interessen kann darüber hinaus Anhaltspunkte für ähnlich gelagerte Vertragsverhältnisse im Bereich der Gesundheitsforschung geben.

Die Beteiligten möchten mit diesem gemeinsamen, partnerschaftlichen Ansatz dazu beitragen, die Vertragsverhandlungen zur Durchführung einer klinischen Studie zu beschleunigen und somit den Forschungsstandort Deutschland attraktiver zu machen.
Damit bieten sie allen relevanten Institutionen praxistaugliche Mustervertragsklauseln für die Verträge zwischen kommerziellen Sponsoren, Prüfzentren und ggf. Dritten.